Für Beratungsleistungen, Coaching, Seminare und Workshops
Die Erfüllung des Vertrags setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und EINKLANG-GEFÜHL voraus und erfordert eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit, damit EINKLANG-GEFÜHL die Interessen des Auftraggebers wirksam wahrnehmen kann. Die nachstehenden Bestimmungen gelten zwischen dem Auftraggeber und EINKLANG-GEFÜHL und für alle Aufträge über Beratungs- und Organisationsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
1. Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsge¬schäftliche Handlungen von EINKLANG-GEFÜHL erfolgen aus¬schließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten die Allge¬meinen Geschäftsbe¬dingungen von EINKLANG-GEFÜHL als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrück¬lich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens EINKLANG-GEFÜHL nicht ausdrücklich widerspro-chen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allge¬meinen Geschäfts- und Liefer¬bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schrift¬lich EINKLANG-GEFÜHL anzu¬zeigen.
2 Schweigepflicht gegenüber Dritten und Datenschutz
EINKLANG-GEFÜHL ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt für den Auftraggeber selbst, sowie für dessen Geschäftsverbindungen; es sei denn, dass der Auftraggeber EINKLANG-GEFÜHL von dieser Schweigepflicht entbindet. EINKLANG-GEFÜHL ist verpflichtet, die Schweigepflicht bzw. den Datenschutz entsprechend den Vorschriften der DSGVO einzuhalten. Dies gilt ggf. auch für die Datenverarbeitung durch Dritte, die über einen entsprechenden Vertragspassus abzusichern ist.
3 Pflichten Berater
EINKLANG-GEFÜHL ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen nach den allgemein anerkannten Gepflogenheiten und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung zu erfüllen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen hat EINKLANG-GEFÜHL die Pflicht, den Auftraggeber, soweit dies erforderlich ist, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Wenn erkennbar wird, dass die erwarteten Kosten und Termine nicht unwesentlich überschritten werden, ist EINKLANG-GEFÜHL verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Auf Verlangen hat EINKLANG-GEFÜHL jederzeit über die entstandenen und noch zu erwartenden Kosten Auskunft zu erteilen. Nach Beendigung der Leistungen durch EINKLANG-GEFÜHL und nach deren Honorierung kann der Auftraggeber verlangen, dass ihm die Ergebnisunterlagen ausgehändigt werden.
4 Pflichten Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungserbringung zu fördern, insbesondere soll er alle anstehenden Fragen unverzüglich entscheiden. Der Auftraggeber schafft unentgeltlich und rechtzeitig die Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung notwendig sind. Er stellt im Bedarfsfalle die notwendigen Arbeitsräume zur Verfügung, ermöglicht den Mitarbeitern von EINKLANG-GEFÜHL Zutritt zu seinen Betriebsräumen und stellt bei Notwendigkeit nach Absprache Betriebsgeräte zur Verfügung.
5 Verlängerung und Unterbrechung
Verlängert sich durch Gründe, die EINKLANG-GEFÜHL nicht zu vertreten hat, die Leistungszeit gegenüber den bei Auftragserteilung vorgesehenen Terminen, hat EINKLANG-GEFÜHL Anspruch auf eine Vergütung der damit verbundenen Mehrkosten. Das gilt auch im Falle einer Unterbrechung, die EINKLANG-GEFÜHL nicht zu vertreten hat.
6 Vorzeitige Auflösung des Vertrags
Sofern die Parteien keinen langfristigen Vertrag geschlossen haben und EINKLANG-GEFÜHL hieraus wiederkehrende Leistungen schuldet, kann der Vertrag von beiden Teilen nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird aus einem Grund gekündigt, den EINKLANG-GEFÜHL zu vertreten hat, so steht EINKLANG-GEFÜHL ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. Dies gilt nicht für Anmeldungen zu Seminaren und Workshops. Hier muss ein Rücktritt gemäß der in den Seminarausschreibungen angegebenen Fristen erfolgen.
7 Verjährung
Soweit die Parteien einzelvertraglich nichts anderes vereinbart haben, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährung der Ansprüche sowohl des Auftraggebers, als auch EINKLANG-GEFÜHL beginnt nach vollständiger Erbringung der Leistung und Stellung der Schlussrechnung.
8 Urheber- und Nutzungsrecht
Urheberrechte gleich welcher Art werden durch den Vertrag mit dem Auftraggeber nicht übertragen, es sei denn, dies ist im Angebot und der Auftragsbestätigung explizit so schriftlich vereinbart. Die für die Bearbeitung angewandten Methoden sind von EINKLANG-GEFÜHL entwickelte Verfahren und bleiben geistiges Eigentum von EINKLANG-GEFÜHL. Die Unterlagen dürfen im Rahmen des Vertragszwecks durch den Auftraggeber einem Dritten zugänglich gemacht werden. Im Übrigen dürfen die Unterlagen nur mit schriftlichem Einverständnis von EINKLANG-GEFÜHL einem Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
9 Zahlungsbedingungen und Honorare
Alle Rechnungsbeträge von EINKLANG-GEFÜHL sind sofort fällig und bis zum dem in der Rechnung angegebenen Zah¬lungsziel zahlbar. Nach Ablauf gerät der Kunde in Zah¬lungsverzug. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei EINKLANG-GEFÜHL. Im Verzugsfalle ist EINKLANG-GEFÜHL be¬rechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen zurückzu¬halten. Bei Zahlungs¬verzug des Kunden ist EINKLANG-GEFÜHL be¬rechtigt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen ent¬sprechend § 288 BGB zu be¬rechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Für alle Honorare ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Honorarliste oder das individuelle Angebot von EINKLANG-GEFÜHL maßgeblich. Honorar- und Preisänderungen sind zu¬lässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, soweit der Vertrags¬partner Verbraucher ist, bzw. sechs Wochen, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öf¬fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver¬mögen ist, liegen. Erhöhen sich da¬nach bis zur Fertig¬stellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist EINKLANG-GEFÜHL be¬rechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kos¬tensteigerung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rück¬tritt berechtigt, soweit die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertrags¬schluss und Auslieferung nicht nur unerheblich über¬steigt.
8 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Böblingen in Baden-Württemberg (Deutschland). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrecht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Abreden über das Schriftformerfordernis selbst. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn wirtschaftlich am Nächsten kommt.
Stand 2020/06